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Nutzungsbedingungen

Agentur Kinderstimme - Stand 15.12.2022

Die Inhaberin der Agentur Kinderstimme, Antonia Thönißen, im geschäftlichen Verkehr handelnd unter der Bezeichnung Agentur Kinderstimme, Heerstraße 165 b, 14055 Berlin (USt-IdNr.DE47829534068) (nachfolgend "Agentur" genannt) bietet Erziehungsberechtigten eines Kindes und erwachsenen SynchronschauspielerInnen (nachfolgend "Vertragspartner" genannt) die Nutzung der Buchungs- und Kalenderplattform „KiDiTo“ (nachfolgend Plattform genannt). Diese Plattform dient der vereinfachten Kommunikation und Vermittlung zwischen Kind/SynchronschauspielerIn, AufnahmeleiterIn und ggf. weiteren Dritten.

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§ 1 Veranstaltungen der Agentur

  1. Die Anmeldung/Buchung von Veranstaltungen der Agentur kann nur online gemacht werden und ist verbindlich. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung per Email. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Eingänge der Anmeldungen vergeben. Sie erhalten ca. eine Woche vor Beginn eine Bestätigung (schriftlich oder per Email), ob der entsprechende Kurs - auf Grund ausreichender Teilnehmerzahl - durchgeführt werden kann.

  2. Die Veranstaltung „Dein Auftritt im Synchronstudio“, die Kurse, die das Kind oder den Vertragspartner auf Synchrontermine vorbereiten, die Ferienkurse und weitere Zusatzangebote, wie z.B. Kindergeburtstage sind nicht vom Leistungsumfang der Servicepakete: Basis, Kinderstimme, Basis Studiostimme und Studiostimme umfasst und gesondert zu vergüten. Eine Teilnahme an diesen Kursen und an der Veranstaltung „Neuaufnahme in die Agentur/Aktualisierung von Stimmproben“ ist für Kinder unter 7 Jahren nur in Anwesenheit einer erwachsenen Begleitperson möglich.

  3. Die Veranstaltung „Dein Auftritt im Synchronstudio“ ist eine abgeschlossene Veranstaltung, die keinerlei Folgeverpflichtungen für die Vertragsparteien mit sich zieht.

  4. Die Veranstaltung „Neuaufnahme in die Agentur“ ist die Aufnahme in die Agentur. Diese Veranstaltung kann nur nach vorherigem Kontakt mit der Agentur gebucht werden.

 

§2 Vertragsschluss/Aufnahme in die Agentur

  1. Zur Aufnahme in der Agentur ist die erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung „Neuaufnahme in die Agentur / Aktualisierung von Stimmproben“ und die damit verbundene Zahlung der unter § 4 Abs. 2 erklärten Aufnahmegebühr vorausgesetzt.

  2. Zur Nutzung der Plattform muss der Vertragspartner sich auf der Internetseite der Agentur: www.Kinderstimme.de unter Angabe seiner Daten und Mobilnummer registrieren. Im Rahmen des Registrierungsprozesses wählt der Vertragspartner ein Servicepaket und bestätigt die Nutzungsbedingungen der Agentur. Daraufhin erhält er eine SMS mit einem Verifizierungscode zur Freischaltung. Konnte die Agentur die Verifizierung zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgreich abschließen, erhält der Vertragspartner eine entsprechende E-Mail, die die Annahme des Angebots darstellt und mit deren Zugang ein verbindlicher Vertrag zustande kommt. Vertragsabschlussberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen, im Falle eines Kindes, die Erziehungsberechtigten des Kindes.

 

§ 3 Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen enthalten die zwischen der Agentur und dem Vertragspartner ausschließlich geltenden Regelungen, soweit diese nicht durch individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien einvernehmlich und in Schriftform abgeändert werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, sofern die Agentur diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

  2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Vertragspartner dieser Änderung nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Vertragspartner im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.

 

§ 4 Leistungen der Agentur

  1. Die Plattform bietet die Onlinevermittlung des Kindes, bzw. des Vertragspartners zu Sprachaufnahmen für Filmsynchronisationen, Hörspiele, Computerspiele und Werbung an Produktionsfirmen, sowie die unter Abs. 3 genannten Dienstleistungen an.

  2. Die Agentur wird für eine Aufnahmegebühr von 120 €, inkl. 19% MwSt. die nachfolgenden Dienstleistungen erbringen:

a) Durchführung der Veranstaltung „Neuaufnahme in die Agentur / Aktualisierung von Stimmproben“, an der Stimmproben des Kindes, bzw. des Vertragspartners aufgenommen werden.

b) Erklärung der Buchungs- und Kalenderplattform „KiDiTo“ der Internetseite www.Kinderstimme.de (nachfolgend „Plattform“ genannt) durch Emails und bei Bedarf am Telefon.

c) Erstellen des Profils des Kindes, bzw. des Vertragspartners innerhalb von 6 Wochen nach der Veranstaltung. Dazu werden die Stimmproben und ein vom Vertragspartner gewähltes Foto verwendet. Im Profil werden der Name, das Geburtsdatum, die Adresse, die Stimmfarbe, der Leistungsstand des Kindes, bzw. des Vertragspartners und die zeitliche Verfügbarkeit angegeben.

d) Bereitstellung des Profils auf der Plattform der Agentur.

3. Zur Vermittlung wird die Agentur die Stimmproben der Veranstaltung „Neuaufnahme in die Agentur / Aktualisierung von Stimmproben“ analysieren und bewerten, das Kind, bzw. den/die SynchronschauspielerIn bei einer passenden Anfrage einer Produktionsfirma empfehlen. Sowohl die Fotos als auch die Stimmproben werden ggf. zu Vermittlungszwecken an die Produktionsfirmen verschickt. Außerdem werden die Daten des Vertragspartners auf der Plattform der Agentur bereitgestellt, so dass das Kind, bzw. der Synchronschauspieler von den Produktionsfirmen gefunden und besetzt werden kann. Die Agentur übernimmt jedoch keine Garantie für die Vermittlung des Kindes oder des Vertragspartners an Produktionsfirmen.

4. Anfragen und ggf. benötigter Rechtekatalog der Produktionsfirmen können dem Vertragspartner auf der Plattform der Agentur bereitgestellt werden. Die Agentur übernimmt lediglich die Vermittlung der Abschlüsse von Buchungsverträgen. Sie steht nicht dafür ein, dass das Kind gebucht wird und übernimmt weder eine Garantie für die Erfüllung der zwischen dem Kind und den Produktionsfirmen geschlossenen Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen. Der Abschluss und die Durchführung der Buchungsverträge obliegt allein den Vertragspartnern, also dem Vertragspartner auf der einen und der jeweiligen Produktionsfirma auf der anderen Seite. Dies gilt insbesondere für Anträge gem. § 6 JArbSchG.

5. Zur Vermittlung wird die Agentur die Stimmproben der Veranstaltung „Neuaufnahme in die Agentur / Aktualisierung von Stimmproben“ analysieren und bewerten, das Kind, bzw. den/die SynchronschauspielerIn bei einer passenden Anfrage einer Produktionsfirma empfehlen. Sowohl die Fotos als auch die Stimmproben werden ggf. zu Vermittlungszwecken an die Produktionsfirmen verschickt. Außerdem werden die Daten des Vertragspartners auf der Plattform der Agentur bereitgestellt, so dass das Kind, bzw. der Synchronschauspieler von den Produktionsfirmen gefunden und besetzt werden kann. Die Agentur übernimmt jedoch keine Garantie für die Vermittlung des Kindes oder des Vertragspartners an Produktionsfirmen.

6. Anfragen und ggf. benötigter Rechtekatalog der Produktionsfirmen können dem Vertragspartner auf der Plattform der Agentur bereitgestellt werden. Die Agentur übernimmt lediglich die Vermittlung der Abschlüsse von Buchungsverträgen. Sie steht nicht dafür ein, dass das Kind gebucht wird und übernimmt weder eine Garantie für die Erfüllung der zwischen dem Kind und den Produktionsfirmen geschlossenen Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen. Der Abschluss und die Durchführung der Buchungsverträge obliegt allein den Vertragspartnern, also dem Vertragspartner auf der einen und der jeweiligen Produktionsfirma auf der anderen Seite. Dies gilt insbesondere für Anträge gem. § 6 JArbSchG.

 

§ 5 Zugang

Mit Vertragsschluss, d.h. mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail zur erfolgreichen Freischaltung sind die Leistungen der Agentur kostenpflichtig. Der Leistungsinhalt richtet sich nach dem vom Vertragspartner ausgewählten Servicepakets. Der Umfang der verschiedenen Pakete wird nachfolgend beschrieben.

 

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§ 6 Kooperation mit der SynchronDe GmbH

2016 hat Agentur Kinderstimme die Buchungs- und Kalenderplattform „KiDiTo“ in Kooperation mit der SynchronDe GmbH entwickeln lassen. Die Synchron App bietet ein weitgefächertes Angebot für Synchronschauspieler. Mit dem Mini Paket können Kinderstimmen, die sich dort anmelden hier schon ein Großteil der Funktionen kostenlos nutzen. Mehr Informationen unter https://synchron.de . Der Kalender im Profil der Agentur Kinderstimme dient als Schnittstelle. Damit keine Daten verloren gehen oder später nachgetragen werden müssen, werden schon jetzt die Termine in der Synchron App hinterlegt, so dass sie später nur abgerufen werden müssen. Eine Registrierung bei der Synchron App ist nicht verpflichtend.

 

§ 7 Emailservice

 SynchronDe richtet einen E-Mail-Account nebst E-Mailadresse für das Kind oder den/die SynchronschauspielerIn ein und erbringt für den Vertragspartner die E-Mail-Dienste. Die Dienste umfassen das Empfangen, Speichern und Übermitteln von an den Vertragspartner gerichteten E-Mails, sowie das Empfangen, Speichern und Übermitteln von E-Mails, die der Vertragspartner an von ihm benannte Empfänger versenden möchte. Dazu übernimmt er für den Vertragspartner die Vermittlung von Daten aus und zu Teilnetzen des Internets über das von ihm betriebene Datennetz.

Die Pflichten von SynchronDe hinsichtlich der Weiterleitung von E- Mails beschränken sich auf die Entgegennahme der vom Vertragspartner zu übermittelnden E-Mails und, falls die Adresse des Empfängers nicht zum Kommunikationsnetz von SynchronDe gehört, die Übergabe dieser Mails an einen von SynchronDe bereitgehaltenen Übergabepunkt zum Internet. Entsprechend besteht die Leistung hinsichtlich der an den Vertragspartner gerichteten E-Mails aus der Entgegennahme der E-Mails am Übergabepunkt von SynchronDes eigenem Kommunikationsnetz zum Internet und dem Bereithalten der empfangenen E-Mails zum Abruf durch den Vertragspartner. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem vom Vertragspartner angesprochenen Zielrechner ist nicht geschuldet.

Der maximale für den Vertragspartner bereitgestellte Speicherplatz beträgt 2 Gigabyte (MB). Wird durch eine eingehende E-Mail dieser Speicherplatz überschritten, ist SynchronDe berechtigt, diese E-Mail zurückzuweisen. Der Vertragspartner wird über diese Zurückweisung nicht unterrichtet. SynchronDe kann die Annahme einer E-Mail zum Versand zurückweisen, wenn die E-Mail eine Größe von mehr als 35 MB inkl. Anhang hat. Bei Mails, die an mehr als 500 Adressaten versandt werden sollen, ist zuvor die Freigabe durch SynchronDe einzuholen.

SynchronDe leitet sowohl ein- als auch ausgehende E-Mails ohne Überprüfung auf Viren, trojanische Pferde oder Ähnliches weiter.

Spätestens 3 Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird SynchronDe die für den Vertragspartner gespeicherten Mails löschen.

SynchronDe erbringt die Leistungen nach diesem Paragraphen mit einer Verfügbarkeit von mindestens 98,5%. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. SynchronDe ist berechtigt, in der Zeit von 3.00–6.00 Uhr morgens für insgesamt fünf Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung.

Für die Autorisierung der Inanspruchnahme der Leistungen erhält der Vertragspartner eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort.

 

§ 8 Pflichten des Vertragspartners

  1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrags kein weiteres Unternehmen mit dem Nachweis einer Möglichkeit zum Vertragsabschluss für Sprachaufnahmen zu beauftragen. Soweit der Vertragspartner bereits andere Unternehmen beauftragt hat, wird er diesen kündigen.

  2. Der Vertragspartner wird der Agentur alle zur Durchführung der Vermittlung erforderlichen Unterlagen kostenfrei zur Verfügung stellen und alle notwendigen Auskünfte erteilen. Insbesondere ist er verpflichtet, die vom Erziehungsberechtigten, der Schule, dem Kinderarzt und Jugendamt unterschriebene Einverständniserklärung für das Kind aktuell zu halten und vorzulegen. Liegt die Erklärung nicht vor, ist der Vertragspartner zur Zahlung der monatlichen Vergütung verpflichtet, obwohl das Kind nicht vermittelt werden kann.

  3. Der Vertragspartner wird von der Agentur regelmäßig über Termine informiert, an denen aktuelle Stimmproben aufgenommen werden können. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, diese Termine regelmäßig wahrzunehmen. Die Aktualisierung der Stimmproben ist kostenpflichtig.

  4. Bei einer Vermittlung zu Sprachaufnahmen, erhält der Vertragspartner von der Produktionsfirma eine Terminbestätigung. Darin ist die Telefonnummer einer bestimmten Taxizentrale hinterlegt. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, sein Kind entweder selbst zu den Terminen zu bringen oder ein Taxi über die angegebene Telefonnummer zu bestellen. Bei der Bestellung muss angegeben werden, dass es sich um eine Couponfahrt mit Kind handelt und der/die FahrerIn das Kind bis zum Empfang begleiten muss. Nur wenn diese Angaben gemacht wurden und das angegebene Taxiunternehmen beauftragt wurde, übernimmt die Produktionsfirma, die das Kind gebucht hat, die Kosten für den jeweiligen Hin- und Rücktransfer innerhalb Berlins bei Kindern unter 16 Jahren.

  5. Der Vertragspartner steht dafür ein, dass die von ihm getätigten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, der Agentur alle künftigen Änderungen der getätigten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

  6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Passwort zur Buchungs- und Kalenderplattform geheim zu halten und Dritten keinesfalls mitzuteilen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Vertragspartner die Agentur unverzüglich informieren. Die Agentur behält sich das Recht vor, Benutzername und Passwort eines Vertragspartners zu ändern; in einem solchen Fall wird sie den Vertragspartner hierüber unverzüglich informieren.

  7. Der Vertragspartner muss dafür Sorge tragen, dass seine in den Kalender eingetragenen Informationen und Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanern behaftet sind. Der Vertragspartner verpflichtet sich, der Agentur alle Schäden zu ersetzen, die aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen.

  8. Dem Vertragspartner ist es untersagt, Inhalte einzustellen oder der Agentur zum Upload zur Verfügung zu stellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es dem Vertragspartner untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte, Dritter verletzen.

  9. Die Agentur macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen und behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.

  10. Sollten vom Vertragspartner Inhalte hochgeladen werden oder der Agentur zum Upload zur Verfügung gestellt werden, zu deren Veröffentlichung er keine Berechtigung hat, so haftet er ausschließlich dafür.

  11. Der Vertragspartner wird die Agentur von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen die Agentur wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Vertragspartner eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen. Der Vertragspartner übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung der Agentur einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

 

§ 8 Geheimhaltung

Über sämtliche Informationen, die der Vertragspartner im Rahmen der Vermittlung an Produktionsfirmen erhält, hat er Stillschweigen zu bewahren.

 

§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Der Vertragspartner ist zur Zahlung der monatlichen Beiträge verpflichtet, die sich aufgrund des gewählten Servicepaketes ergeben (Basis 22,- €, Kinderstimme 42,- €, Studiostimme Basis 72,- €, Studiostimme 130,- €, wie in § 5 beschrieben). Bei laufenden Zahlungsverpflichtungen haben die Beiträge bis zum 05. eines jeden Monats im Voraus auf der folgenden Kontoverbindung der Agentur (Antonia Thönißen, Deutsche Bank IBAN: DE88 1007 0124 0030 8379 00, BIC: DEUTDEDB101) einzugehen. Wenn die Zahlungsverpflichtungen nicht eingehalten werden, behält sich die Agentur das Recht vor, das Profil vorübergehend zu sperren.

  2. Das Servicepalet Basis endet automatisch nach 6 Monaten. Sollte der Vertragspartner sich entscheiden, die Dienste der Agentur darüber hinaus zu nutzen, ist er verpflichtet die monatlichen Beiträge entsprechend des altersgerechten Tarifs (Kinderstimme 42,- € bis zum 16. Geburtstag, Studiostimme Basis 72,- € bis zum 18. Geburtstag, Studiostimme 130,- € ab dem 18. Geburtstag) anzupassen.

  3. Das Servicepaket Kinderstimme wird mit dem 16. Geburtstag automatisch zum Servicepaket Studiostimme Basis und das Servicepakte Studiostimme Basis wird mit dem 18. Geburtstag automatisch zum Servicepaket Studiostimme, sofern der Vertrag nicht ordnungsgemäß, wie in § 10 beschrieben, gekündigt wurde.

  4. Bei einmaligen Zahlungsverpflichtungen für Veranstaltungen der Agentur hat die Summe nach der Buchungsbestätigung und spätestens 7 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung auf der Kontoverbindung der Agentur einzugehen. Geht die Summe nicht bis zu diesem Datum bei der Agentur ein, hat diese das Recht, den Platz neu zu vergeben.

  5. Die Agentur ist berechtigt, die den Leistungen zu Grunde liegenden Preise zu ändern. Über Änderungen wird der Vertragspartner spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informiert. Ist der Vertragspartner mit der Änderung nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preise kündigen. Kündigt der Vertragspartner das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als genehmigt. Mit der Mitteilung der Preisänderung wird der Vertragspartner auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen.

 

§ 10 Vertragslaufzeit

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende von beiden Parteien gekündigt werden.

  2. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für die Agentur insbesondere, wenn der Vertragspartner mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in zwei aufeinanderfolgenden Monaten in Verzug ist. Ein weiterer Grund sind andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle der Agentur liegen, wie z. B. Naturkatastrophen, Brand, Zusammenbruch von Leitungsnetzen.

  3. Sofern gesondert zu buchende Zusatzleistungen (siehe § 1 Abs. 2) in Anspruch genommen werden, behält sich die Agentur vor, Datum oder Zeiten zu verschieben, oder, im Falle zu geringer Anmeldungen, einen Anlass zu annullieren. In diesem Fall wird der Vertragspartner binnen angemessener Frist per E-Mail informiert. Alle bereits getätigten Zahlungen werden rückerstattet. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche.

  4. Eine Abmeldung Ihrerseits von einer gebuchten Veranstaltung muss schriftlich erfolgen und es werden nachfolgende Gebühren verrechnet.

bis 7 Tage vor Kursbeginn 50% der Kursgebühren

4 Tage oder weniger vor Kursbeginn 100% der Kursgebühren

Die Annullierungsgebühren entfallen, wenn eine Ersatzteilnehmerin/ein Ersatzteilnehmer gefunden wird. In diesem Fall werden ausschließlich Administrationskosten von 10,00 € erhoben. Stornierungen der Buchungen haben schriftlich, per Fax oder E-Mail zu erfolgen.

 

§ 11 Widerrufsbelehrungen

  1. Der Vertragspartner ist berechtigt binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

  2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Vertragspartner mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Vertragspartner die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Antonia Thönißen, Agentur Kinderstimme

Heerstraße 165b, 14055 Berlin

Tel.: 0173-2477965, Email: antonia@kinderstimme.de

3. Wenn der Vertragspartner diesen Vertrag widerruft, wird die Agentur dem Vertragspartner alle Zahlungen, die sie vom Vertragspartner nach Abschluss dieses Vertrages erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrages bei der Agentur eingegangen ist, davon ausgeschlossen sind die Gebühren für die Veranstaltung „Werde eine Kinderstimme“.

 

§ 12 Haftungsbeschränkung

  1. Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die Agentur bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

  2. Für von der Agentur nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes wird keine Haftung übernommen.

  3. Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Vertragspartners vermeidbar gewesen wäre.

  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Agentur.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Firmensitz der jeweils beklagten Partei.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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